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Happy Birthday, Niebüll!

Happy Birthday, kleine Stadt Niebüll! Du hast in diesem Jahr wieder genullt. Und obwohl nun vorne eine 6 steht, bist du immer noch jung geblieben.

Geographisch gesehen ist unser schönes Niebüll fast die nördlichste Stadt in Deutschland. Die Koordinaten sind 8° 49′ 38″ östlicher Länge 54° 47′ 16″ nördliche Breite. Lediglich die Stadt Glücksburg liegt noch ein paar Meter weiter im Norden. Wir dürfen uns also zu Recht als echte Nordlichter bezeichnen. Geographisch gesehen passt unser Slogan, Niebüll liegt in Deutschland schön.weit.oben.
Nur ca. 10.000 Menschen haben das Privileg, sich als Niebüller und Niebüllerin bezeichnen zu dürfen. Somit ist Niebüll eine relativ kleine Stadt. Die aktuellste Zahl in der Statistik weist am 30. September 2019 9.979 Einwohner*innen aus. Mit  ungefähr 300 Einwohner*innen ist die Stadt Arnis die kleinste in Schleswig-Holstein und sogar in ganz Deutschland.

In diesem Jahr hat Niebüll nun seit 60 Jahren das Recht, sich Stadt nennen zu dürfen und ist damit noch eine vergleichsweise junge Stadt. Verliehen hat der Gemeinde Niebüll dieses Recht am 02. Februar 1960 das Land Schleswig-Holstein. Am 01 April 1960 wurde das Stadtrecht wirksam. Den Ort Niebüll gibt es natürlich schon viel länger. Niebüll wurde 1436, also vor mittlerweile 584 Jahren, erstmals urkundlich als Kirchort ‚Nigebul“ erwähnt. In einem Einkommensregister des Schleswiger Bischofs Nicolaus IV.

Stadtrechte im eigentlichen Sinne gibt es heute im deutschsprachigen Raum nicht mehr, denn die Selbstverwaltung in den Städten wird durch staatliche Grundsätze und Gesetze der Bundesländer geregelt. Die Gemeindeordnung ist hier als Verfassung der Städte und Gemeinden zu verstehen. Sie regelt Aufbau, Struktur, Zuständigkeit, Rechte und Pflichten der kommunalen Organe wie Verwaltung, Stadtvertretung, Bürgervorsteher, Bürgermeister oder Beiräte. Die Gemeindeordnung ist gleichzeitig die Basis der kommunalen Finanzwirtschaft und regelt die staatliche Aufsicht über die Gemeinden. In Schleswig-Holstein galt bis zu ihrer Abschaffung zur Kommunalwahl 1998 in Verbindung mit der Einführung der Direktwahl der Bürgermeister die Magistratsverfassung. Ausdruck der Magistratsverfassung war, dass die Verwaltungsleitung für die Stadt bei einem Kollegialorgan lag. Seither liegt diese bei der/dem von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählten Bürgermeister.

Das Wappen der Stadt Niebüll

Das Stadtrecht ist in seinem Ursprung ein Sonderrecht. Es wurde von dem  jeweiligen Landesherren durch ein Privileg oder eine Handfeste verliehen und hob eine Siedlung aus dem gemeinen Recht des Landes heraus. Die Zeit der Städte beginnt im späten Hochmittelalter. Die neuen Städte unterschieden sich von denen der Antike dadurch, dass sie rechtlich anders behandelt wurden als das sie umgebende Land, durch das Marktrecht sowie durch eine eigene (Städte-)Baukultur mit Stadthäusern, Befestigungen und Kirchen. (Quelle: Internetseite der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte)

Niebüll ist eine junge, aber nicht die jüngste Stadt in Schleswig-Holstein. Schwentinetal im Kreis Plön hat erst seit 2008 das Stadtrecht. Insgesamt gibt es in Schleswig-Holstein 64 Städte. Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster sind kreisfreie Städte.

In diesem Zusammenhang gibt es noch einige Jubilare zu erwähnen. Vor bereits 70 Jahren trat die Gemeinde Deezbüll der Gemeinde Niebüll bei und vor 50 Jahren gründete sich zur Kreisgebietsreform 1970 der Kreis Nordfriesland aus den drei Altkreisen Husum, Eiderstedt und Südtondern. Niebüll war nach der Volksabstimmung 1920 bis 1970 Kreisort des Kreises Südtondern. Niebüll ist eine Kleinstadt auf dem Land, quasi eine Landstadt. Alles und alle sind hier in der Nähe. Das ist doch schön. Darauf stoßen wir an! Alles Gute kleine Stadt!

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