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Kinder und Jugendliche haben die Wahl

Der Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Niebüll ist das Sprachrohr der jungen Generation auf dem kommunalpolitischen Parkett Niebülls. Als beratendes Gremium der städtischen Ausschüsse hat der Kinder- und Jugendbeirat in der Vergangenheit schon etliche gute Ideen eingebracht und immer wieder die Perspektive junger Menschen bei städtischen Projekten eingenommen.

Zu nennen ist hier exemplarisch die städtische Satzung zur Müllvermeidung bei Veranstaltungen. Aber auch wenn es um Gestaltungsfragen geht, wie etwa beim Schulhof der Alwin-Lensch-Schule, wird der NKJB gehört.

Und eines bietet der NKJB auch: Für viele junge Menschen ist es die erste Möglichkeit an einer demokratischen Wahl teilzunehmen.

Für die neue Wahlperiode startet die Stadt Niebüll nun den Wahlaufruf für den nächsten, mittlerweile sechsten NKJB. Zwei Jahre lang können sich dann Jugendliche im Alter zwischen 12 und 22 Jahren, die in Niebüll wohnen oder hier eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, ehrenamtlich engagieren und Projekte mitgestalten.

Der Kinder- und Jugendbeirat wird zu allen Ausschusssitzungen und den Sitzungen der Stadtvertretung eingeladen und hat dort Rede- und Antragsrecht. Wer Interesse hat, kann sich bis zum 24.10.2023 schriftlich und mit persönlicher Unterschrift bewerben, an

Stadt Niebüll
über Amt Südtondern
Ansprechpartner: Michael Bruch; Tel. 04661-601422
Marktstr. 12
25899 Niebüll

Ihr wisst nicht, wie Ihr die Bewerbung schreiben sollt? Dann nutzt das Bewerbungsformular, das Ihr unter anderem in Eurer Schule bekommt. Ihr könnt es auch auf der Homepage Eurer Schule und unter www.niebuell.de finden. Oder schlagt jemanden vor. Denkt dabei an Namen, Adresse und Telefonnummer.

Über diesen QR Code könnt ihr euch ein How-to-KJB-Video auf Youtube anschauen.

Die Wahl findet im Zeitraum vom 21.11.2023 bis 23.11.2023 in den Schulen und im Haus der Jugend statt.

Bewerben könnt Ihr Euch, wenn Ihr in Niebüll wohnt oder in Niebüll eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht. Eine weitere Wählbarkeitsvoraussetzung ist Euer Alter. Ihr müsst am 23.11.2023 das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürft dann nicht älter als 22 Jahre alt sein. Ihr werdet für 2 Jahre gewählt.

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