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Bundestag beschließt Friesisches Namensrecht

Erst vor Kurzem hat der Deutsche Bundestag die eigene Rechtstradition wieder zugelassen. Es ist eine Seltenheit, dass Ideen des Nordfriisk Instituuts Bredstedt in ein Gesetz einfließen. Mit breiter Unterstützung aller demokratischer Parteien, wie selten, beschließt das Parlament die Gesetzesnovelle.

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Im Vorfeld haben mit dem Nordfriisk Instituut, der Friesenrat Nord, Nordfriesischer Verein, Friisk Foriining, der Friesenrat Ost, Ostfriesische Landschaft und der Seelter Bund mitgezogen, um ihre Ideen ins Gesetz einzubringen. Institutsdirektor Christoph G. Schmidt war beim Beschluss im Deutschen Bundestag dabei, als über die lang geplante Reform des deutschen Familiennamensrechts abgestimmt wurde. Wieder zugelassen wurden neben dänischen und sorbischen, auch die seit über hundert Jahren verbotenen friesischen ´patronymen` Traditionen. In modernisierter Form auch die ´matronymen` Traditionen. Viele Redner haben die Bedeutung der friesischen, dänischen und sorbischen Traditionen hervorgehoben. Am Ende verstärkten alle Abgeordneten ihre Zustimmung zur Gesetzesnovelle, indem sie sich von ihren Plätzen erhoben. Es war ein historischer Moment, denn der Deutsche Bundestag erkennt hiermit an, dass es in Deutschland nichtdeutsche Rechtstraditionen gab und beschließt sie wieder anzuwenden. Dies ist aus Sicht der Friesen, die in ihren Gebieten längst ansässig waren, bevor die deutsche Sprache und Kultur dorthin kamen, kaum hoch genug einzuschätzen. Zum Abschluss sprach Nordfriisk Instituuts-Leiter Christoph G. Schmidt, Bundesjustizminister Marco Buschmann MdB (FDP) ein herzliches ´foolen tunk` für die Arbeit seines Ministeriums aus.

Bisher war das geltende Namensrecht der Bundesrepublik Deutschland sehr restriktiv; vor allem im internationalen Vergleich. Auch im Hinblick auf die vielfältige Lebenswirklichkeit der Gegenwart, wurde das Namensrecht den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht. Auszug aus dem BGB:

„So regelt die gegenwärtige Fassung des § 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(BGB), dass die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen
sollen. Bestimmen sie keinen Ehenamen, so führen sie ihre vorehelichen
Namen fort. Zum Ehenamen können nur der Geburtsname oder der aktuell geführte
Name eines Ehegatten bestimmt werden. Derjenige Partner, dessen Name
nicht zum Ehenamen bestimmt worden ist, kann diesen zwar als Begleitnamen
vor oder nach dem Ehenamen führen; die Möglichkeit, dass die Ehegatten einen
Doppelnamen aus ihren beiden Namen bestimmen, besteht jedoch nicht.
Bei der Geburt eines Kindes muss, sofern Mutter und Vater keinen Ehenamen
führen, entschieden werden, welchen Geburtsnamen das Kind trägt (§ 1617 Absatz
1 BGB). Auch hier kann kein Doppelname als Geburtsname bestimmt werden.“

Im Falle einer Scheidung war das Kind an den Ehenamen gebunden; auch wenn ein Elternteil seinen Geburtsnamen wieder annimmt. Nur mit dem Vorbringen von wichtigen Gründen, konnte das Kind den Geburtsnamen des Elternteils annehmen, bei dem es zum Beispiel nach der Scheidung lebt. Ebenfalls fehlte es dem Geburts- und Ehenamensrecht an einer Möglichkeit, eine geschlechtsangepasste Form zu wählen. So wie es in anderen Ländern des slawischen Sprachraums und der sorbischen Tradition entspricht. Auch der friesischen Volksgruppe und der dänischen Minderheit war es nicht möglich, ihre jeweilige Namenstradition umzusetzen.

Das neue Namensrecht sieht nun u. A. vor, dass: – Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung
durch die Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen
für Kinder und Ehegatten erweitert werden
– Die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen
Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des
Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden.

Besonders das friesische Namenssystem hat seine Geschichte. So war es immer üblich, sich nur mit dem Vornamen anzureden, wenn man sich gut kennt. In größeren Gruppen und Gemeinschaften aber treten Vornamen häufig doppelt auf und es kommen Spitznamen für die Unterscheidung hinzu. Ab dem späten Mittelalter wurde es allmählich Standard, den Vatersnamen mit zu nennen. „Die friesischen patronymen Namen – so der Fachausdruck – wirken auf den ersten Blick ähnlich wie die skandinavischen, insbesondere die häufige Endung „-sen“, die es auch im Plattdeutschen gibt. Allerdings bedeutet sie nicht „-Sohn“, wie man meinen könnte, sondern ist eine Genitivendung; man denke an Formulierungen, wie man sie in Norddeutschland oft hört, aber nicht schreibt: „N.N. seine“ oder „seiner“; auch Mädchen oder Frauen konnten damit bedenkenlos „-sen“ gerufen werden. Weniger mit „-son“ zu verwechseln und besonders typisch für die friesische Sprache sind aber vor allem die kurzen Genitive auf „-en“ oder „-s“ (z. B. Arfsten, Roeloffs) von den nordfriesischen Inseln oder die Vielfalt ostfriesischer Varianten wie „-inga“, „-ena“, „-ma“ oder auch einfach nur „-a“. Ein Beispiel, wie das patronyme Namenssystem funktioniert, anhand nicht speziell friesischer Namen: Claus Cremer und Maria Müller bekommen einen Sohn und nennen ihn Lorenz Clausen – ohne weiteren Nachnamen. Auf diese Weise wurden jahrhundertelang in der Regel übrigens nicht nur die Kinder nach dem Vornamen des Vaters, sondern oft auch die Ehefrau nach ihrem Ehemann benannt, mitunter freilich auch erst nach dem Tod des Partners, um in Erbschaftsfragen Ansprüche zu verdeutlichen; Mutter oder Witwe und Kinder hatten in der öffentlichen Wahrnehmung also dieselbe Bezugsperson und trugen daher meist denselben Zweitnamen. Ein in sich völlig logisches System. Diese Sitte wurde sowohl in West- und Ost- als auch in Nordfriesland über Jahrhunderte gepflegt. Wenn dazu noch die andere Tradition beachtet wurde, dass erstgeborene Söhne den Vornamen des Großvaters väterlicherseits erhalten, dann entstehen Generationsfolgen wie Lorenz Clausen – Claus Lorenzen – Lorenz Clausen – Claus Lorenzen usw. Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Novellierung des deutschen Namensrechtes sieht vor, dass Nachnamen von Erwachsenen zukünftig frei gewählt und gewechselt werden können. Einer Namensänderung gemäß friesischer Tradition steht damit bei Erwachsenen nichts mehr im Wege.“  (Textauszug vom Nordfriiskfutuur)

Nordfriisk Instituut Bredstedt

Die Verteilung von Namen und Nachnamen ist sehr interessant und es lohnt sich, einen Blick auf Namenskarten im Internet zu werfen. https://www.namenskarte.com Hier erfährt man spannende Hinweise, wo der eigene Nachname herkommt oder besonders häufig vorkommt. Manchmal gibt es auch etwas zum Schmunzeln und auf den zweiten Blick wird es sogar richtig interessant: mein Nachname, den ich bei meiner Hochzeit angenommen habe, kommt ursprünglich von den nordfriesischen Inseln. In meinem Fall von Föhr. Die Familie meines Mannes lebt auch heute noch dort und seine Großeltern sind damals im Krieg, wie viele Insulaner zu dieser Zeit, nach Amerika ausgewandert und nach dem Krieg zurückgekehrt. Noch heute findet man unseren Nachnamen im New-Yorker Telefonbuch und das sogar sehr häufig. Geht doch mal auf Spurensuche; wo kommt euer Nachname her?

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