Am 01. Juni ist der Tag der Organspende. Aber wer kann eigentlich Organe spenden, welche Organe und wie kann ich meine Entscheidung dokumentieren?
Bereits bei „Gesund + lebendig = Niebüll“ durfte ich einen eigenen Stand zu Organspendeausweisen anbieten, da ich mich schon in meiner Schulzeit mehrfach mit dem Thema beschäftigt habe. Passend zum Tag der Organspende möchte ich hier also auch ein wenig dazu berichten und aufklären.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann auf einem Organspendeausweis dokumentiert werden, in einer Patientenverfügung oder im Organspenderegister.
Der Organspendeausweis oder ein Eintrag im Register sind nicht automatisch eine Zustimmung für Organ- und Gewebespenden. Im Vordergrund steht hier nicht die Entscheidung, ob ja oder nein, sondern vielmehr, dass man eine Entscheidung trifft und diese auch dokumentiert.
Es mehrere Möglichkeiten:
- Eine Zustimmung der Entnahme von Organen und Geweben.
- Eine Zustimmung mit Ausnahme bestimmter Organe/Gewebe.
- Eine Zustimmung, aber nur für bestimmte Organe/Gewebe.
- Ein Widerspruch der Entnahme.
- Oder Angaben, welche Person gegebenenfalls Entscheiden soll, was passiert.
Die Dokumentation des eigenen Willen kann Angehörigen eine schwerwiegende Entscheidung abnehmen. Liegt diese Information nicht vor müssen Angehörige versuchen im Sinne der betroffenen Patienten zu entscheiden.
Eine Entnahme der Organe ist nur zulässig, wenn die betroffene Person dieser zugestimmt hat und der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (Hirntod) festgestellt wurde. Eine Gewebeentnahme kann auch nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand erfolgen.
Die Annahme, dass bei Organspendern der sogenannte Hirntod schneller festgestellt wird oder die betreffenden Personen fälschlich für hirntot erklärt wurden, ist falsch. Diese Diagnose müssen mindestens zwei besonders qualifizierte Fachärztinnen oder -ärzten unabhängig voneinander bestätigen und kann mehrere Stunden bis Tage dauern.
Auch die Lebendorganspende, zum Beispiel einer Niere, unterliegt hohen Auflagen und erfolgt in der Regel zwischen zwei sich nahestehenden Personen.
Ein Organspendeausweis kann ab 16 Jahren ausgefüllt und genutzt werden, auch ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Bereits mit 14 darf man einer Organ- und Gewebespende widersprechen.
Eine Obergrenze für das Spendenalter gibt es nicht, hier steht der Zustand der Organe im Vordergrund.
Was kann man spenden?
Organe: | Gewebe: |
Herz | Horn- und Lederhaut der Augen |
Lunge | Herzklappen |
Leber | Haut |
Nieren | Blutgefäße |
Bauchspeicheldrüse | Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe |
Darm | Gewebe aus Bauchspeicheldrüse oder Leber |
Nehmt euch die Zeit eine Entscheidung zu treffen und dokumentiert diese für euer eigenes Wohl und das eurer Angehörigen! Euer Wille zählt!
Das Organspenderegister findet ihr hier: https://www.organspende-info.de/organspende-register/
Organspendeausweise kann man sich online bestellen (https://www.organspende-info.de) oder z.B. in der Stadtbücherei Niebüll mitnehmen.