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Niebülls Klimaleitbild

Der Klimaschutz ist eine der zentralen, globalen Aufgaben, für deren Erreichung wir jetzt und zukünftig große Anstrengungen auf uns nehmen müssen. Das 1,5 ° – Ziel ist für den Moment der Richtwert, an dem sich unsere Anstrengungen ausrichten, um die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. (1,5-Grad-Ziel nennt man das Ziel, den menschengemachten globalen Temperaturanstieg durch den Treibhauseffekt auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, Quelle: Wikipedia).

Die Drohkulisse ist omnipresent, wie hier demonstriert bei einer Klima-Demo in Niebüll.

Die Stadt Niebüll hat sich zur Erreichung dieses Ziels im letzten Jahr ein Klimaleitbild gegeben, dessen Umsetzung dabei helfen soll, diese Vorgabe auf kommunaler Ebene einzuhalten. Die Niebüller Stadtvertretung hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung des Amtes Südtondern folgende 4 Punkte als Leitsätze des Klimaleitbildes herausgearbeitet (Zitat aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Wirtschaft und Tourismus am 20. April 2022)

  1. § 1 (1) Satz 3 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
    Selbstverwaltung

    (1) Den Gemeinden wird das Recht der freien Selbstverwaltung in den eigenen Angelegenheiten als eines der Grundrechte demokratischer Staatsgestaltung gewährleistet. Sie haben das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern. Sie handeln zugleich in Verantwortung für die zukünftigen Generationen. …..
  2. Beschluss der Stadtvertretung Niebüll vom 16.12.2021 aufgrund eines Antrages der Niebüller Kinder- und Jugendbeirates

Die Stadtvertretung beschließt, dass
–¢ die Verfolgung des 1,5°-Ziel des Übereinkommens von Paris vom 12.12.2015 ein Ziel im Klimaleitbild der Stadt Niebüll sein wird,
–¢ die Ausgestaltung der Maßnahmen und deren zeitliche Umsetzung zur Erreichung dieses Ziels sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren wird,
–¢ im Klimaleitbild festgelegt wird, dass es das Ziel der Stadt Niebüll ist, möglichst früh in der ersten Hälfte des nächsten Jahrzehnts nahezu Treibhausgasneutralität zu erreichen und
–¢ die Umsetzung der Maßnahmen zum Erreichen von Treibhausgasneutralität grundsätzlich so schnell wie möglich geschehen wird.

  1. Beschluss der Stadtvertretung vom 13.12.2018 zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen; SDG-Indikatoren für Kommunen

    Die Stadtvertretung der Stadt Niebüll begrüßt und unterstützt die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 der Vereinten Nationen und beschließt die Berücksichtigung der für den kommunalen Bereich identifizierten 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) in allen Bereichen der Zuständigkeit und des Handelns der Stadt Niebüll.
    Der Unterzeichnung der als Anlage 1 beigefügten Erklärung durch den Bürgermeister wird zugestimmt.
  2. Beschluss der Stadtvertretung vom 30.09.2021 zum Masterplan 2030 für die Stadt Niebüll

Der ‚Masterplan Niebüll 2030“ wird als übergeordnetes strategisches Entwicklungskonzept für die Stadt Niebüll beschlossen.

Was bedeutet das nun konkret? Die Stadt hat einige Möglichkeiten, Klimaschutzmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört zum Beispiel die Erhebung von Vergleichsdaten des Energieverbrauches kommunaler Liegenschaften, also von insgesamt über 30 Gebäuden wie dem Rathaus oder Schulen. Mithilfe dieser Daten lässt sich einfacher feststellen, wo eine energetische Sanierung, zum Beispiel Wärmedämmung oder Heizungssanierung, notwendig wird. Oder es lässt sich ermitteln, wie viel Prozent CO2 Einsparung in einem Jahr auf dem Weg zur Klimaneutralität erreicht werden konnten und wie die kommunale Wärmeplanung der Zukunft zu gestalten ist. Aktuelle Informationen zur Wärmeplanung finden sich hier: https://waermeplaene.de/niebuell/

Weitere Punkte wären:

  • den Energieverbrauch komplett auf Erneuerbare Energien aus regionaler Produktion umzustellen
  • den Wasserverbrauch zu senken
  • eine nachhaltige Beschaffung oder
  • die Förderung klimaverträglicher Mobilität

Der Stadt Niebüll möchte ihrer Vorbildfunktion gerne nachkommen und hat in der Vergangenheit und auch jetzt schon viel getan. Dazu zählen die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, der Bau einer Wärmekraftanlage bei der Kläranlage, die Wärmeversorgung größer Liegenschaften durch ein Fernwärmenetz, Der Betrieb des Blockheizkraftwerkes an die Schwimmhalle mit Biogas, die Erneuerung der Heiz- und Lüftungstechnik an städtischen Gebäuden, die übergemeindliche Anschaffung von Geräten, die Nutzung von E-Fahrzeugen und E-Fahrrädern, die Anpflanzung nachhaltiger Blühflächen (wie im Titelbild auf einem Kreisverkehrsplatz im Gewerbegebiet Süd) für Insekten oder die Müllvermeidungssatzung.

Das sind eine ganze Menge Maßnahmen für den Klimaschutz, übrigens alle nachlesbar über das Ratsinformationssystem, in dem ihr die Termine der städtischen Gremien, die Protokolle und noch einiges mehr findet. Wer sich zu diesen Themen weiter informieren möchte oder Fragen hat, kann gerne mal zu den öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung und der städtischen Ausschüsse gehen.

Wenn ihr gute Ideen für Klimaschutzmaßnahmen habt, schreibt uns gerne.

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